Anpassung des schulischen Hygieneplans ab Mittwoch, 18.11.2020

  1. In Begegnungsräumen im Schulgebäude ist das Tragen einer MNB weiterhin Pflicht.
  2. Im Unterricht ist das Tragen einer MNB nunmehr für alle verpflichtend.
  3. Auf dem Hof ist das Tragen einer MNB nur genau dann Pflicht, wenn kein Abstand von mind. 1,5 Meter eingehalten werden kann.
  4. Der Beginn des Unterrichts sowie das Ende wird klassenspezifisch über den Vertretungsplan geregelt.

v. Schwedler